Flughafengebühren

Informationen zu den durch den Flughafenbetreiber erhobenen Flughafengebühren

Aufstellung der Bestandteile der Zentralinfrastruktur am Internationalen Flughafen Kattowitz in Pyrzowice

  1. Objekte und Anlagen (Installationen) des Flughafens für die Bedienung der Fluggäste, bestehend aus:
    • Einheitlichem System der Passagieren- und Gepäckabfertigung zusammen mit der Ausstattung,
    • Fließbändern zur Gepäckbeförderung zusammen mit den Fließbändern für Gepäckstücke der ankommenden und abfliegenden Passagiere,
    • System der Flughafenauskunft.
  2. Flughafeninstallationen für die Bedienung der Luftfahrtschiffe, bestehend aus:
    • Stromspeisungspunkten 220V/ 50Hz (Stromspeisungsständern) für Luftfahrtschiffe auf der Flughafenplatte,
    • Zugangspunkten für Trinkwasserversorgung und Abwasserableitung.
  3. Bodenkommunikationssystem Tetra.
  4. Parkplätzen für Fahrzeuge und Geräte zur Bodenbedienung der Flugzeuge.
  5. Flughafenobjekten und –anlagen für die Lieferung des Flugzeugtreibstoffes.

PRM-Gebühr

Im Zusammenhang mit der Ausführung der EU-Verordnung Nr. 1107 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2006 über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität wird am Internationalen Flughafen Kattowitz die PRM-Gebühr (PRM = Passengers with Reduced Mobility) in Höhe von 0,50 PLN netto je Fluggast sowohl bei Abflug als auch bei Ankunft eingeführt (gilt ab dem 01.07.2022).

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