14 / 09 / 2022
Änderung der Verkehrsorganisation vor dem Passagierterminal C
Eingeschränkte Zufahrt
Um den Bussen des öffentlichen Verkehrs die Nutzung der Haltestelle vor dem Terminal C zu erleichtern, wurden Zufahrtsbeschränkungen eingeführt. Das Verbot gilt nicht für: öffentliche Verkehrsmittel, Rettungsdienste und Fahrzeuge mit einer Genehmigung des Parkhausbetreibers.
Vor den Passagierterminals A und B von Katowice Airport steht den Abholern und Bringern eine 180 m lange Kurzzeitparkzone zur Verfügung.