Um den Bussen des öffentlichen Verkehrs die Nutzung der Haltestelle vor dem Terminal C zu erleichtern, wurden Zufahrtsbeschränkungen eingeführt. Das Verbot gilt nicht für: öffentliche Verkehrsmittel, Rettungsdienste und Fahrzeuge mit einer Genehmigung des Parkhausbetreibers.

Vor den Passagierterminals A und B von Katowice Airport steht den Abholern und Bringern eine 180 m lange Kurzzeitparkzone zur Verfügung.

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